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  • Nachdenklicher alter Mann

mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.2018

Re: Verzugsschaden - Sehr gute Frage!

foobar schrieb am 04.03.2019 10:00:

Müßte in Zeiten von Negativzinsen nicht von einem Verzugsgewinn gesprochen werden, schließlich müßte die Firma auf die gezahlten Beträge Negativzinsen entrichten, sobald sie auf dem eigenen Konto liegen, die durch den Verzug entfallen?

Da ist wohl der Gesetzgeber gefragt, dazu mal Anpassungen vorzunehmen.
Wird er wohl nie, denn erstens ist der Negativzins relativ klein, zweitens würd der Gläubiger so nicht angreifbar sein, drittens ist der Gesetzgber langsam ...

Es gibt aber auch was Positives zu der Langsamkeit zu sagen:
Wer vom Finanzamt mal gesagt bekam, daß er keine Steuererklärung machen braucht, dies daraufhin jahrelang unterlassen hat, sollte das mal checken:
Probehalber doch mal für die zurückliegenden Jahre (für wieviele Jahre es geht, weis ich aktuell nicht) die Steuerklärung versuchsweise zu machen. Kämen dabei nennenswerte Rückzahlungen raus, könnte er die einreichen - und bekäme die Rückzahlungen + 4% pa zurück.
(Die 4% selber checken, die Info ist mindestens 1,5 Jahre alt - und ich find den Link dazu nicht wieder).

MfG

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