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Avatar von chanscte
  • chanscte

968 Beiträge seit 26.07.2012

Re: Vierköpfige Familie am Frühstückstisch der 75 m²-Wohnung.

Das ist regional geregelt. Dazu muß man wirklich beim konkret zuständigen Jobcenter nachfragen, ob man, in der Region, eine, der individuell entsprechenden Lebenssituation "angemessene" Wohnung bewohnt, oder nicht. Man wird da einen Mix aus Größe in Quadratmetern, Bruttomietpreis pro Quadratmeter und regional gültigem Mietspiegel vorfinden. Eine eigentlich zu große Wohnung, die aber pro Quadratmeter unterdurchschnittlich kostet, könnte dann angemessen sein. Eine eigentlich zu kleine Wohnung, die aber pro Quadratmeter überdurchschnittlich kostet, wieder nicht. Ich würde behaupten, eine durchschnittliche, vierköpfige Familie sollte eher nicht davon ausgehen, daß sie in einer Wohnung, die regional als "angemessen" gilt, wohnt und mit entsprechenden Abzügen rechnen.

Edit: Wer sich das in seiner Region genauer anguckt, wird es pervers finden, wie fremdbestimmt man ist, wenn man sich auf "den Staat" verläßt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.03.2019 07:18).

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