Müßte in Zeiten von Negativzinsen nicht von einem Verzugsgewinn gesprochen werden, schließlich müßte die Firma auf die gezahlten Beträge Negativzinsen entrichten, sobald sie auf dem eigenen Konto liegen, die durch den Verzug entfallen?
Müßte in Zeiten von Negativzinsen nicht von einem Verzugsgewinn gesprochen werden, schließlich müßte die Firma auf die gezahlten Beträge Negativzinsen entrichten, sobald sie auf dem eigenen Konto liegen, die durch den Verzug entfallen?