Ansicht umschalten
Avatar von pharmanerd
  • pharmanerd

91 Beiträge seit 16.09.2021

Re: Die Sanktionen verfehlen ihr Ziel, weil ...

An Ihrer Schreibweise des BVerfG leite ich ab, dass Sie kein Jurist sind. Ich bin auch kein Jurist, aber mein Kenntnisstand des 2019er Urteils ist, dass die 30% nur eine vorübergehende Lösung sein können. Sanktionen sind per se nicht verfassungswidrig, aber wenn sie ein Leben unter dem Existenzminimum bedingen, sind sie es grundsätzlich. Bei einem 1000 Euro Regelsatz wären 30% Sanktionen sicherlich kein grundsätzliches Problem. Das BVerfG hat auch erwähnt, wenn Sie sich das Urteil oder die Studie durchgelesen hätten, dass es für Sanktionen eine wissenschaftliche Grundlage benötigt, sodass diese angemessen und verhältnismäßig sind. Alles andere wäre Willkür. 2019 gab es noch keinen genauen wissenschaftlichen Konsens dazu, weil der Staat keine Studien zu der Fragestellung beauftragen wollte. Deshalb gab es vorübergehend die 30%-Regelung als Kompromiss. Die Studie, die jetzt veröffentlicht wurde, zeigt, dass es keine statistisch signifikante Grundlage für Sanktionen gibt. Ergo sind sie nicht angemessen oder verhältnismäßig, ergo wird auch das BVerfG bestätigen, dass Sanktionen in dieser Form verfassungswidrig sind. Denn unsere Verfassung schreibt vor, dass die allgemeinen Gesetze immer angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Zusammenfassend liegen Sie mit Ihrer Aussage also falsch. Nächstes mal lesen Sie vielleicht erst mal das Urteil oder die Studie, um die ea im Artikel geht.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten