pharmanerd schrieb am 14.09.2022 18:15:
An Ihrer Schreibweise des BVerfG leite ich ab, dass Sie kein Jurist sind.
Habe ich das irgendwo behauptet?
Ich bin auch kein Jurist, aber mein Kenntnisstand des 2019er Urteils ist, dass die 30% nur eine vorübergehende Lösung sein können.
So, woraus genau schließen sie das?
Sanktionen sind per se nicht verfassungswidrig, aber wenn sie ein Leben unter dem Existenzminimum bedingen, sind sie es grundsätzlich.
Ja und? Das BVG hat genau so 2019 geurteilt, in Kenntnis der damals bestehenden Regelsätze.
Bei einem 1000 Euro Regelsatz wären 30% Sanktionen sicherlich kein grundsätzliches Problem.
Nein, die Sanktionen waren auch beim 2019 geltenden Regelsatz für das Gericht nicht verfassungswidrig.
Das BVerfG hat auch erwähnt, wenn Sie sich das Urteil oder die Studie durchgelesen hätten, dass es für Sanktionen eine wissenschaftliche Grundlage benötigt, sodass diese angemessen und verhältnismäßig sind.
Das ist zwar korrekt, allerdings wird das BVG aufgrund der einen, jetzt veröffentlichten Studie seine Spruchpraxis nicht ändern.
Alles andere wäre Willkür. 2019 gab es noch keinen genauen wissenschaftlichen Konsens dazu, weil der Staat keine Studien zu der Fragestellung beauftragen wollte. Deshalb gab es vorübergehend die 30%-Regelung als Kompromiss. Die Studie, die jetzt veröffentlicht wurde, zeigt, dass es keine statistisch signifikante Grundlage für Sanktionen gibt. Ergo sind sie nicht angemessen oder verhältnismäßig, ergo wird auch das BVerfG bestätigen, dass Sanktionen in dieser Form verfassungswidrig sind.
Nein, dass die, vom Gericht als zulässig erachteten, 30% ein Kompromiss wären, davon steht nichts im Urteil. Was das BVG bestätigen wird oder nicht ist reine Spekulation von ihnen.
Denn unsere Verfassung schreibt vor, dass die allgemeinen Gesetze immer angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Zusammenfassend liegen Sie mit Ihrer Aussage also falsch. Nächstes mal lesen Sie vielleicht erst mal das Urteil oder die Studie, um die es im Artikel geht.
Die Aufforderung gebe ich gern zurück. Wunschdenken ersetzt nicht die Realität. Stand heute ist geltendes Recht, was das Gericht 2019 geurteilt hat. Was das Gericht in Zukunft entscheiden wird oder nicht, ist reine Spekulation. Somit liege ich, genauso Stand heute, keineswegs falsch, eine einzelne Studie ersetzt nicht das aktuell geltende Recht und ob das Gericht aufgrund einer einzelnen Studie anders entscheiden würde, ist Kaffeesatzlesen.