... werden Einzahlungen schnell als Hinweis auf Nebeneinkünfte genommen...
Stimmt.
Wenn Du z.B. jemandem Geld borgst und derjenige das Geld dann zurück zahlt, per Überweisung, dann zählt das als Einkunft.
Oder (was heute wohl unmöglich ist) Du eine zu hohe Abschlagszahlung für Gas gezahlt hast, und der Energieversorger Dir die zu hohen Vorauszahlungen rückerstattet, dann ist das eine Einkunft, obwohl Du das ja von Deiner Grundsicherung ausgelegt hast.