Sinerider schrieb am 13.09.2022 17:22:
Was allgemein aus gutem Grund nicht gesagt wird: Eine Vollsanktion ist in Deutschland gar nicht möglich. Der Sanktionierte hat dann Anspruch auf Sozialhilfe.
Der Anspruch auf Sozialhilfe bleibt Nichterwerbsfähign vorbehalten. Denk da nochmal drüber nach.