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  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

Re: Wo der Hund bei ALG-II-Sanktionen begraben ist

Sinerider schrieb am 13.09.2022 17:22:

Was allgemein aus gutem Grund nicht gesagt wird: Eine Vollsanktion ist in Deutschland gar nicht möglich. Der Sanktionierte hat dann Anspruch auf Sozialhilfe.

Der Anspruch auf Sozialhilfe bleibt Nichterwerbsfähign vorbehalten. Denk da nochmal drüber nach.

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