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  • Sinerider

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2020

Re: Wo der Hund bei ALG-II-Sanktionen begraben ist

knarr schrieb am 13.09.2022 18:45:

Sinerider schrieb am 13.09.2022 17:22:

Was allgemein aus gutem Grund nicht gesagt wird: Eine Vollsanktion ist in Deutschland gar nicht möglich. Der Sanktionierte hat dann Anspruch auf Sozialhilfe.

Der Anspruch auf Sozialhilfe bleibt Nichterwerbsfähign vorbehalten. Denk da nochmal drüber nach.

Da muss ich nicht nochmal drüber nachdenken, sondern sehe mir § 67 SGB XII an und wie es meinen Kunden in der Vergangenheit möglich war Leistungen zu erhalten.

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