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Re: Wo der Hund bei ALG-II-Sanktionen begraben ist

knarr schrieb am 13.09.2022 19:52:

Sinerider schrieb am 13.09.2022 19:47:

knarr schrieb am 13.09.2022 19:46:

Sinerider schrieb am 13.09.2022 19:40:

knarr schrieb am 13.09.2022 18:45:

Sinerider schrieb am 13.09.2022 17:22:

Was allgemein aus gutem Grund nicht gesagt wird: Eine Vollsanktion ist in Deutschland gar nicht möglich. Der Sanktionierte hat dann Anspruch auf Sozialhilfe.

Der Anspruch auf Sozialhilfe bleibt Nichterwerbsfähign vorbehalten. Denk da nochmal drüber nach.

Da muss ich nicht nochmal drüber nachdenken, sondern sehe mir § 67 SGB XII an und wie es meinen Kunden in der Vergangenheit möglich war Leistungen zu erhalten.

Deine Kunden, "bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind" (in dem Fall von Sanktionen durch das Jobcenter), hat der Staat "Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten" erbracht, nachdem "sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind" aufgrund von Sanktionen? Wärst ein Held für mich, allein mir fehlt der Glaube, sorry das hätte die Wirksamkeit des eigentlichen Ziel von Sanktionen unterlaufen.

Ach, deine Aussage basierte auf Glauben?

Das war die Aussage, dass ich Deiner Ausführung was in Deutschland angeblich gar nicht möglich sein soll nicht glaube, und ich habe eine Vollsanktionierung erfahren.

Das muss dann aber vor 2019 passiert sein. 2019 hat das BVG geurteilt, dass eine Vollsanktionierung (100%) grundgesetzwidrig ist.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

...
Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten nicht beanstandet. Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt.
...

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