Du hast ja streng genommen und formal Recht.
Faktisch ist es so, dass die Ablehnung meiner Bitte für ein Login zum Arbeitsvermittlungsportal - nichts anderes wollte ich - eine Sachbearbeiterin mindestens eine halbe Arbeitsstunde gekostet hat, die Freischaltung eines Logins wäre eine Minutensache gewesen.
Moralisch halte ich es für verwerflich, wenn die Vermittlung Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind ohne H4 Anspruch zu haben, verwehrt wird. Für eine Behörde, die sich "Arbeitsagentur" bzw. "Jobcenter" nennt, ist das entblößend. Da fallen mir passendere Namen ein...
Und unlogisch war es auch, denn mit Job wären die staatlichen Zuschüsse geringer geworden. Nur eben bei einer anderen Kostenstelle - und ohne motivierenden "Vermittlungszähler bzw. -Bonus" für den AA-Beamten.
Bist Du Sachbearbeiterin in Bundesdiensten? Deine Antwort verströmt so eine ekelhafte ablehnende Amtskälte.