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  • Leser2015

481 Beiträge seit 19.11.2015

Ehrpusselige Repression im Polizeistaat

Es kommt eben immer darauf an, wer etwas sagt oder macht – auch in unpolitischen Bereichen!

Ist eine beleidigende Geste, sicher im Affekt, gegenüber einer Blitzanlage im Straßenverkehr (https://www.autoflotte.de/recht-steuern/das-kann-teuer-werden-blitzern-bloss-nicht-den-stinkefinger-zeigen-3120256) – also einer ehrlosen, unbelebten Maschine(!) – wirklich eine Verletzung der Ehre völlig anonymer, nur mit dem Kontrollvorgang befasster Amtspersonen?

Und warum wird der zumindest hinsichtlich des Mordvorwurfs höchstrichterlich freigesprochene, im Internet namentlich identifizierbare Hells Angel Karl-Heinz Becker noch Jahre später und ohne jeden Sachbezug seitens des rheinland-pfälzischen SPD-Innenministers Roger Lewentz – PK-Zitat vom 31.01.2022: »Ich darf Ihnen sagen, zum letzten Mal wurde ein rheinland-pfälzischer Polizist am 17.03.2010, ein Angehöriger des Spezialeinsatzkommandos Rheinland-Pfalz, durch ein Mitglied der Hells Angels in Anhausen ermordet.« (https://www.youtube.com/watch?v=JcLqsmkxw4o) – erneut eines vollendeten Mordes für schuldig befunden? Würde jemals irgendein Minister für solch eine so verleumderische wie auch rechtsstaatsfeindliche falsche Tatsachenbehauptung von einem deutschen Gericht zur Verantwortung gezogen werden? Wohl kaum.

Man kann sich auch nicht über den sogenannten Hass im Netz wundern, wenn heute praktisch jede personalisierte politische Kritik an Entscheidungen der strukturell repressiven Trinität – Regierung, Medien, Experten – als angeblich demokratiefeindlicher »Verschwörungsextremismus« gebranntmarkt werden kann (etwa https://www.presseportal.de/pm/6511/5075256); und genau solche pauschalen, unwiderlegbaren Extremismus-Vorwürfe – begründet einzig mit dem Erfahrung genannten Bauchgefühl immer wieder anderer Amtsträger – attackieren eigentlich nicht nur einzelne staatskritische Zivilisten auf Demonstrationen sondern zwangläufig auch den unabhängigen investigativen Journalismus als solchen.

Vermutlich wird es bei der Anzeigepflicht für Anbieter sozialer Netzwerke nicht bleiben, die mit Recht darauf verweisen könnten, dass sie schließlich so wenig Hilfspolizisten sind wie x-beliebige Zivilisten, die wohl als nächstes strafbewehrt zur »freiwilligen« Anzeigepflicht bei Meinungsdelikten ermuntert werden; Anzeigepflicht bei Straftaten sollte im freiheitlichen Rechtsstaat die Ausnahme bleiben (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html), andernfalls leben wir im Polizeistaat.

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