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  • Adminstrator

mehr als 1000 Beiträge seit 07.10.2019

Hass und Hetze im Netz und das neuste Urteil aus Karlsruhe

.... im Fall "Kynast gegen FB".

Auszug aus der Begründung:

Dabei liegt insbesondere unter den Bedingungen der Verbreitung von Informationen durch „soziale Netzwerke“ im Internet ein wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgerinnen und Amtsträgern sowie Politikerinnen und Politikern über die Bedeutung für die jeweils Betroffenen hinaus im öffentlichen Interesse, was das Gewicht dieser Rechte in der Abwägung verstärken kann. Denn eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist.

Damit bekommen Politiker ein heftiges Instrument in die Hand um gegen die Kritiker vorzugehen. Vor Jahren, als die Welt noch in Ordnung war, mussten Politiker mehr ertragen ... das Blatt hat sich nun gewendet.

Vermutlich ist jetzt Ziegenfi... auch nicht mehr ok. Aber ganz ehrlich, das war es früher auch schon nicht.

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