Das hat der Arbeitgeber nur zu tun, wenn der Angestellte es auf der
Arbeit vertritt.
Davon abgesehen kann ein Arbeitgeber den Angestellten für privat
geäußertes natürlich privat anzeigen. Aber er darf natürlich seine
Machtstellung nicht missbrauchen um Selbstjustiz auszuüben.
Arbeit vertritt.
Davon abgesehen kann ein Arbeitgeber den Angestellten für privat
geäußertes natürlich privat anzeigen. Aber er darf natürlich seine
Machtstellung nicht missbrauchen um Selbstjustiz auszuüben.