bbirke schrieb am 28. August 2015 00:36
> Den Arbeitgeber geht Fehlverhalten abseits der Arbeit nichts an,
> und Jobverlust ist in keinem Gesetz als Strafe vorgesehen.
Das ist nicht ganz richtig. Arbeitgeber können durchaus auch für
Verhalten im privaten Bereich die Kündigung aussprechen - nämlich
dann, wenn negative Auswirkungen auf den Betrieb oder ein Bezug zum
Arbeitsverhältnis bestehen. Das sind die arbeitsrechtlichen
Konsequenzen, die z.B. bei Straftaten folgen können, wenn der
Arbeitgeber davon erfährt. So auch die Rechtsprechung des BAG.
Strafrechtlich gibt es selbstverständlich (!) die Möglichkeit (auch
vorläufig) Berufsverbote auszusprechen, siehe § 70 StGB, § 132a StPO.
Es ist natürlich richtig, dass ein Berufsverbot keine Strafe ist,
sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Dem, der davon
Betroffen ist, kommt es vielleicht trotzdem wie eine Strafe vor.
> Ob es legal ist? Ich warte nur drauf, bis der erste derartige Denunziant zu
> einem Jahresgehalt oder mehr Schadensersatz verurteilt wird!
Ist der Arbeitgeber nicht selbst in der Pflicht, ordentlich zu
prüfen, welche Maßnahmen verhältnismäßig sind? Ist er es nicht, der
letztlich entscheiden muss? Es ist doch kein Automatismus, dass eine
Benachrichtigung des Arbeitgebers in einer Kündigung mündet!
Wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist, wird der Entlassene auch
erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber klagen können. Denn der hat die
Entscheidung getroffen und ist dafür nunmal verantwortlich.
Abgesehen davon: die Äußerungen sind in einer öffentlichen
Facebook-Gruppe erfolgt (die heißt übrigens (inzwischen?) etwas
anders, als im Artikel genannt). Die zwei Betroffenen haben ja
anscheinend auch genügend persönliche Informationen öffentlich über
sich preisgegeben, die die Benachrichtigung ihrer Arbeitgeber
überhaupt erst ermöglicht haben.
In einer öffentlichen Facebook-Gruppe unter seinem echten Namen und
mit Angaben zum Arbeitgeber im Facebook-Profil irgendwelche
volksverhetzenden Dinge zu posten, ist eben nicht besonders klug. Die
Postings hätten auch ohne besonderen Hinweis von Kollegen oder dem
Arbeitgeber gelesen werden können - mit den gleichen Folgen.
> Auch tatsächliches Fehlverhalten darf nicht zur maximalen Schädigung
> ausgebreitet werden. [... Beispiel, was mit dem Thema nichts zu tun hat...]
Das hinsichtlich der Jugendlichen (oder jungen Erwachsenen?) eine
Strafanzeige in Ordnung ist, stellt auch der Autor des Artikels nicht
in Abrede. Du auch nicht. Letztlich kann auch eine solche
Strafanzeige in arbeitsrechtlichen Konsequenzen münden, wenn der
Arbeitgeber davon erfährt. Zum Beispiel, wenn der Flurfunk im Betrieb
mal wieder gut funktioniert oder wenn morgens um 09.23 Uhr die Kripo
mit dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im Betrieb
aufkreuzt und das Smartphone des Beschuldigten einkassiert, dem
Volksverhetzung vorgeworfen wird. Auch die Nebenfolgen einer
Strafanzeige sind nicht (immer) berechenbar und können eine
Maximalschädigung des Täters bewirken, die über die bloßen
strafrechtlichen Folgen eben weit hinaus gehen.
Der Artikel zeichnet einen positiven, alternativen Kausalverlauf, für
den Fall, dass der Arbeitgeber nichts mitbekommen und die Kündigung
ausgesprochen hätte. Ja, vielleicht wären die beiden tatsächlich drei
Jahre später bei der Erinnerung an ihre Postings vor Scham im Boden
versunken und es hätte ihnen leid getan. Das ist allerdings eine
Prognose ins blaue hinein, ohne das der Autor die beiden Betroffenen
kennt - wohl, weil der positive alternative Kausalverlauf ihn bei
seiner Argumentation unterstützt.
Genausogut könnte man einen negativen alternativen Kausalverlauf ins
blaue hinein annehmen, bei dem EiE nichts unternommen hätte, und bei
dem die eine Betroffene einen homosexuellen Bewohner des Pflegeheims
misshandelt und der andere auf homosexuelle eingeschlagen und diese
schwer verletzt hätte.
Wer weiß schon, welcher alternative Kausalverlauf richtig gewesen
wäre.
Ein sehr gutes und tatsächlich stechendes Argument gegen das Vorgehen
von EiE ist hingegen im Artikel nicht genannt, jedoch im Forum: EIE
kann sich nicht 100%ig sicher sein, dass derjenige, der etwas postet,
dass nicht unter falscher (gestohlener) Identität tut um den wahren
Inhaber der Identität zu schädigen. Insofern hätte EiE jedenfalls den
Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten können und sollen, bevor
die Geschichte publiziert wird.
> Den Arbeitgeber geht Fehlverhalten abseits der Arbeit nichts an,
> und Jobverlust ist in keinem Gesetz als Strafe vorgesehen.
Das ist nicht ganz richtig. Arbeitgeber können durchaus auch für
Verhalten im privaten Bereich die Kündigung aussprechen - nämlich
dann, wenn negative Auswirkungen auf den Betrieb oder ein Bezug zum
Arbeitsverhältnis bestehen. Das sind die arbeitsrechtlichen
Konsequenzen, die z.B. bei Straftaten folgen können, wenn der
Arbeitgeber davon erfährt. So auch die Rechtsprechung des BAG.
Strafrechtlich gibt es selbstverständlich (!) die Möglichkeit (auch
vorläufig) Berufsverbote auszusprechen, siehe § 70 StGB, § 132a StPO.
Es ist natürlich richtig, dass ein Berufsverbot keine Strafe ist,
sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Dem, der davon
Betroffen ist, kommt es vielleicht trotzdem wie eine Strafe vor.
> Ob es legal ist? Ich warte nur drauf, bis der erste derartige Denunziant zu
> einem Jahresgehalt oder mehr Schadensersatz verurteilt wird!
Ist der Arbeitgeber nicht selbst in der Pflicht, ordentlich zu
prüfen, welche Maßnahmen verhältnismäßig sind? Ist er es nicht, der
letztlich entscheiden muss? Es ist doch kein Automatismus, dass eine
Benachrichtigung des Arbeitgebers in einer Kündigung mündet!
Wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist, wird der Entlassene auch
erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber klagen können. Denn der hat die
Entscheidung getroffen und ist dafür nunmal verantwortlich.
Abgesehen davon: die Äußerungen sind in einer öffentlichen
Facebook-Gruppe erfolgt (die heißt übrigens (inzwischen?) etwas
anders, als im Artikel genannt). Die zwei Betroffenen haben ja
anscheinend auch genügend persönliche Informationen öffentlich über
sich preisgegeben, die die Benachrichtigung ihrer Arbeitgeber
überhaupt erst ermöglicht haben.
In einer öffentlichen Facebook-Gruppe unter seinem echten Namen und
mit Angaben zum Arbeitgeber im Facebook-Profil irgendwelche
volksverhetzenden Dinge zu posten, ist eben nicht besonders klug. Die
Postings hätten auch ohne besonderen Hinweis von Kollegen oder dem
Arbeitgeber gelesen werden können - mit den gleichen Folgen.
> Auch tatsächliches Fehlverhalten darf nicht zur maximalen Schädigung
> ausgebreitet werden. [... Beispiel, was mit dem Thema nichts zu tun hat...]
Das hinsichtlich der Jugendlichen (oder jungen Erwachsenen?) eine
Strafanzeige in Ordnung ist, stellt auch der Autor des Artikels nicht
in Abrede. Du auch nicht. Letztlich kann auch eine solche
Strafanzeige in arbeitsrechtlichen Konsequenzen münden, wenn der
Arbeitgeber davon erfährt. Zum Beispiel, wenn der Flurfunk im Betrieb
mal wieder gut funktioniert oder wenn morgens um 09.23 Uhr die Kripo
mit dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im Betrieb
aufkreuzt und das Smartphone des Beschuldigten einkassiert, dem
Volksverhetzung vorgeworfen wird. Auch die Nebenfolgen einer
Strafanzeige sind nicht (immer) berechenbar und können eine
Maximalschädigung des Täters bewirken, die über die bloßen
strafrechtlichen Folgen eben weit hinaus gehen.
Der Artikel zeichnet einen positiven, alternativen Kausalverlauf, für
den Fall, dass der Arbeitgeber nichts mitbekommen und die Kündigung
ausgesprochen hätte. Ja, vielleicht wären die beiden tatsächlich drei
Jahre später bei der Erinnerung an ihre Postings vor Scham im Boden
versunken und es hätte ihnen leid getan. Das ist allerdings eine
Prognose ins blaue hinein, ohne das der Autor die beiden Betroffenen
kennt - wohl, weil der positive alternative Kausalverlauf ihn bei
seiner Argumentation unterstützt.
Genausogut könnte man einen negativen alternativen Kausalverlauf ins
blaue hinein annehmen, bei dem EiE nichts unternommen hätte, und bei
dem die eine Betroffene einen homosexuellen Bewohner des Pflegeheims
misshandelt und der andere auf homosexuelle eingeschlagen und diese
schwer verletzt hätte.
Wer weiß schon, welcher alternative Kausalverlauf richtig gewesen
wäre.
Ein sehr gutes und tatsächlich stechendes Argument gegen das Vorgehen
von EiE ist hingegen im Artikel nicht genannt, jedoch im Forum: EIE
kann sich nicht 100%ig sicher sein, dass derjenige, der etwas postet,
dass nicht unter falscher (gestohlener) Identität tut um den wahren
Inhaber der Identität zu schädigen. Insofern hätte EiE jedenfalls den
Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten können und sollen, bevor
die Geschichte publiziert wird.