Die legale Organisation verstand sich als privater Hilfssheriff der deutschen Filmindustrie und bediente sich anrüchiger Methoden, um Nutzer von Datenträgern etwa bei der Staatsanwaltschaft anzuschwärzen.
Etwa im Bereich privater Sicherheitsdienste, welche derzeit auch unter den Corona-Beschränkungen leiden; Geschäfte sind geschlossen und Veranstaltungen finden nicht statt. Nach dem “Knöllchen-Urteil“ des OLG Frankfurt/ Main vom Januar '20 dürfen Sicherheitsfirmen den Städten/ Kommunen nicht mehr beim “Blitzen“ (Geschwindigkeitsmessungen) und “Knöllchen“-Schreiben (Überwachung ruhender Verkehr) behilflich sein. Also, in diesen Bereichen gilt: Schluss mit public private partnership!