ARD, ZDF und Deutschlandradio (oder auch DRadio).
Falls Du ein paar Probleme mit dem Beitragsservice haben solltest und Du vielleicht auch dem Beitragsservice ein paar Probleme bereiten möchtest, hier ein paar Hinweise:
1. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag darf ein Säumniszuschlag von 1% erhoben werden.
2. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist der Mindestsäumniszuschlag nun 8,00 Euro.
3. Bei einer Säumigkeit von weniger als 0,50 Euro (d.h. Zahlung eines Monatsbeitrags abzüglich von 0,49 €), würde der Säumniszuschlag eigentlich auf 0,00 € abgerundet werden, aufgrund des Mindestsäumniszuschlag wäre allerdings, sofern ein Säumniszuschlag erhoben wird, nun mindestens 8,00 € zu erheben.
4. Mit etwas Phantasie kann man die Regelund über den Mindestsäumniszuschlag so interpretieren, dass erst dann ein Säumniszuschlag erhoben werden darf, wenn nun 1% der säumigen Summe nun mindestens 8,00 € wären.
5. Bei einer säumigen Summe von 1,00 € wäre nun 1% davon, genau 0,01 €, nun wäre 8,00 € nun das 800 fache der Summe. Nun betrachte man den Paragraphen §291 Wucher des StGB und überlege, ob nun die Forderung von 9,00 € (1,00 € plus 8,00 € Mindestsäumniszuschlag) für die säumige Summe von 1,00 € (ohne Säumniszuschlag) nun den Tatbestand von Wucher erfüllen könnte.
6. Der Säumniszuschlag bei einer dreimonatigen Zahlung wird normalerweise am ersten Tag nach Ablauf des zugehörigen Beitragszeitraums erhoben, interessant wird es dann, wenn die säumige Summe (ohne Säumniszuschlag) dann an dem Tag auf dem Konto des Beitragsservice eingeht, an dem üblicherweise die Zahlungserinnerungen vom Beitragsservice erstellt werden. (Man beachte hier die Kombination einer säumigen Summe von 1,00 € oder weniger).
7. Man beachte weiter, dass nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag die jeweils überwiesene Summe jeweils mit der "ältesten" Forderung zu verrechnen ist (was natürlich "großes Kino" ist), womit man dem Beitragszahler nicht die Möglichkeit geben möchte, eben nur die normalen Beiträge zu zahlen, sondern die Zahlungen auch mit etwaigen Säumniszuschlägen verrechnen möchte. Man beachte hierbei allerdings, dass man bei einer Überweisung an den Beitragsservice doch neben der "Referenznummer" für die Zuordnung der Überweisung an ein Beitragskonto noch etwas mehr in den Verwendungszweck schreiben könnte (und auch die jeweiligen Kontoauszüge als Papierbelege aufbewahren könnte).
8. Man beachte weiter, dass bei einem dreimonatigen Beitragszeitraum nun bis zu 4 Mal ein Mindestsäumniszuschlag von 8,00 € erhoben werden kann, bei einer halbjährigen Zahlung allerdings nur 2 Mal ein Mindestsäumniszuschlag von 8,00 € und bei einem ganzjährigen Beitragszeitraum nur 1 Mal ein Mindestsäumniszuschlag von 8,00 €.
9. Man beachte weiter, dass erst bei 4 Rundfunkgeräten nun für einen Zeitraum von 12 Monaten nun die entstehenden Gebühren über 800 € liegen und in allen anderen Fällen noch darunter liegen.
10. Man beachte weiter, dass gewisse Schreiben (wozu Zahlungserinnerungen gehören könnten) nun nach dem BGB doch durchaus eine Unterschrift tragen müßten, da die zugehörigen Schreiben sonst eigentlich als nichtig anzusehen wären.
11. Man beachte weiter, bei wem nun die Gesetzgebungskompetenz bzgl. Paragraphen des StGB liegen und welches Organ (der Legislative) damit Ausnahmen bzgl. der Anwendbarkeit dieser Paragraphen in Gesetzestexte oder Verträge schreiben dürfte und welche Organe dieses damit eigentlich nicht dürfen (man beachte hier z.B. auch den Paragraph §339 Rechtsbeugung des StGB, falls solche Organe dieses doch versuchen sollten).
Wie man diese Hinweise nun zusammenfügen kann, um dem Beitragsservice (und gewissen Unterzeichnern des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) zu "ärgern" oder Probleme zu machen, überlasse ich dem Leser.
ps. Man könnte nun überlegen, dass mit der Anrufung des Verfassungsgerichts anstelle von einer Strafanzeige durchaus mit den falschen Mitteln gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (bzw. die Machenschaften des Beitragsservice) vorgegangen wurde.
pps. Ich habe kein Problem damit, dass generell Rundfunkgebühren erhoben werden, ich habe nur ein "klitzekleines" Problem mit einigen Formulierungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag und mit dem Verhalten einiger Mitarbeiter beim Beitragsservice (welche von der GEZ beim Rebranding übernommen wurden).