Cornelia Heller schrieb am 20.09.2024 12:13:
Dann lies mal nach, was im Regelheftchen über Sprengfallen in vermeintlich harmlosen Devices so steht.
Da steht nichts von "harmlosen Devices". Wörtlich steht drin:
"1. Unbeschadet der Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts über Verrat und Heimtücke ist es unter allen Umständen verboten, Sprengfallen und andere Vorrichtungen einzusetzen, die auf irgendeine Weise befestigt sind an oder verbunden sind mit
a) international anerkannten Schutz verleihenden Kennzeichen, Abzeichen oder Signalen,
b) Kranken, Verwundeten oder Toten,
c) Beerdigungsstätten, Krematorien oder Gräbern,
d) Sanitätseinrichtungen, medizinischem Gerät, medizinischen Versorgungsgütern oder Sanitätstransporten,
e) Kinderspielzeug oder anderen beweglichen Gegenständen oder Erzeugnissen, die eigens für die Ernährung, Gesundheit, Hygiene, Bekleidung oder Erziehung von Kindern bestimmt sind,
f) Nahrungsmitteln oder Getränken,
g) Küchengeräten oder -zubehör ausser in militärischen Einrichtungen, militärischen Niederlassungen oder militärischen Versorgungsdepots,
h) Gegenständen eindeutig religiöser Art,
i) geschichtlichen Denkmälern, Kunstwerken oder Kultstätten, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören, oder
j) Tieren oder Tierkadavern."
2. Es ist verboten, Sprengfallen und andere Vorrichtungen in Form von scheinbar harmlosen beweglichen Gegenständen einzusetzen, die eigens dafür bestimmt und gebaut sind, Sprengstoff zu enthalten.
Militärisch genutzte Kommunikationsmittel fallen nicht darunter. Also hör auf rumzulügen.
Cornelia Heller schrieb am 20.09.2024 12:13:
Und dann lege doch mal dar, inwieweit man damit Zivilisten legitim wegsprengen darf.
Uniformen haben die Opfer ja keine getragen.
Da ist auch festgelegt. Wörtlich:
"bei der damit zu rechnen ist, dass sie auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen."
Sprich, man muss vorher abwägen ob die zivilen Verluste höher sind als der militärische Vorteil oder nicht.
Cornelia Heller schrieb am 20.09.2024 12:13:
Man kann hinterher jeden als Kombattanten oder Terrorunterstützer redefinieren.
Grade mit solchen eindeutigen Verletzungen durch Sprengfallen.
Es wurden ja nur Geräte für "hochrangige Oberterroristen" beschafft.
Da diese Pager ausschließlich(!) an Hisbollah-Mitglieder ausgegeben wurden, hat es fast ausschließlich Terroristen erwischt. Und da die Hisbollah eine Terrororganisation ist, ist ausnahmslos jedes Hisbollah-Mitglied ein Terrorist.
Ich hoffe, dieser Nachhilfeunterricht war nicht umsonst.
MfG
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.09.2024 13:44).