Wenn man den Artikel liest, so fasst man sich an den Kopf.
Steuern sind nicht zweckgebunden, o.k.
Aber: wenn die Exekutive die Gelder ausgibt, sollte diese Ausgabe ihren Aufgaben entsprechen.So war es wohl bei den meisten Verfassungen (Bund/Länder) vorgesehen, aber anscheinend konnten sich die "Väter und Mütter" der Verfassungen nicht vorstellen,
welch Schindluder ihre Nachfolger mit der Regelung der Zweckungebundenheit treiben werden.
Ein Problem an dieser Stelle ist die Immunität. Ich gehe jetzt einmal von den Regeln des GG aus, hatte keine Lust die einzelnen Landesverfassungen zu untersuchen.
Immunität gibt es für die Legislative, die Abgeordneten in strafrechtlichen Belangen (nicht in zivilrechtlichen!!). Dies ist aber keine Strafbefreiung, Indeminität, denn das Parlament kann die Immunität aufheben (Insgesamt ein Schutzmechanismus, um nicht unliebsame Abgeordnete per (absurder) Anklage aus dem Parlament entfernen zu können.)
Dummerweise können in Deutschland Mitglieder der Legislative gleichzeitig auch in der Exekutive sein. Ein genereller "Webfehler" unserer Verfassung, man hätte die Mühe für den Souverän, Legislative und Exekutive separat wählen zu müssen (möglichst zeitversetzt, damit es genügend Spannungen zwischen den beiden gibt).
Mitglieder der Regierung sind nicht per se durch Immunität geschützt, sind es aber , weil sie ein Abgeordnetenmandat besitzen.
Wäre eine interessante Frage:"Kann man juristisch, verfassungsrechtlich nicht trennen zwischen den beiden Funktionen?"
Und noch etwas: Die rechten Asis von der AfD, die im Gewande des Biedermanns ihre nazistische Defäkation betreiben, die die hehren Vorkämpfer des "kleinen Mannes" geben, berufen sich auf eine "Geheimhaltungspflicht".Selbst wenn diese rechtens wäre: die Legislative ist immun. Honi soit qui mal y pense!