Was genau soll denn da abgesichert worden sein? Eine Absicherung gegen Zinssteigerungen ergibt nur dann Sinn, wenn man zinsvariable Schulden aufgenommen hat. Das hat Hessen allerdings bei der gegenwärtigen Haushaltslage gar nicht nötig.
Wenn du nicht genau benennen kannst, was da genau abgesichert worden sein soll, halte ich deine Behauptung für wichtigtuerisches Blabla.