Georg Meier schrieb am 11.12.2020 18:33:
Die aktuellen Richtlinien zur Einführung des E-Rezeptes sehen vor, dass der Arzt nach wie vor einen Ausdruck machen kann.
Dieser enthält dann alle Angaben als QR-Code zum Einscannen in der Apotheke.
Also gut - das verkürzt und verbilligt die Ausbildung der Apotheker, denn sie brauchen dann keine Kurse in Handschriften-Deutung mehr zu absolvieren.
Daher wird sich gerade für Ältere erst mal nur die Optik des Rezeptformulars ändern.
Möglich, aber das Ziel ist die vollständige Digitalisierung...
Zudem gilt die Einführung bisher nur für KV-Rezepte.
BTM und grüne Rezepte sind vorerst aussen vor.
Das wär' ja noch schöner, wenn es BTM digital gäbe! Die Kids können sich doch an Hustensaft berauschen - sie brauchen nur wenige Flaschen davon.
Hä? Was ist denn ein "grünes" Rezept?
Wer will und kann, nutzt sein Smartphone. Wer nicht, bekommt sein Rezept ausgedruckt.
Die Frage ist, wann diese Übergangszeit beendet wird. Müssen die Alten dann bezahlen für einen Scout - o.ä.?
Zur Wahrheit gehört aber, dass es Ärzte geben wird, welche sich mit dem Drucken schwer tun werden. Aber das ist eine andere Geschichte.
Ja, so ein Rezept von Hand ist mit einem Federstrich erstellt...