Forenluder schrieb am 09.04.2017 00:11:
Nach dem ersten Verfahren ist Schluss. Berufung ist in Bußgeldverfahren nicht vorgesehen.
Ja, weil Bußgelder auch nur für Ordnungswidrigkeiten vorgesehen sind. Und die sind rechtlich wesentlich tiefer gehängt. Hier werden schlußendlich verschiedene Rechtsgüter miteinander vermischt.
Momentan frag ich mich, ob Maas überhaupt irgendeine tatsächliche juristische Qualifikation hat. Der Gesetzentwurf ist in so vielerlei Hinsicht schlecht. Vielleicht sollte man mal prüfen, ob das erste und zweite Staatsexamen, das er laut Wikipedia bestanden hat, überhaupt auf seinem Mist gewachsen ist. Aber schlußendlich ordnet er sich damit ja auch nur in die Dilettantenveranstaltung "Bundesregierung" mit ein.
Und ich dachte, unser Möchtegern-RIM Schäuble wäre damals schon der Gipfel der verfassungsmäßigen Inkompetenz gewesen.