Insbesondere eine Postphobie ist der bürgerliche Tod.
Erst seit ein paar Jahren kann man als Betroffener eine
gerichtliche Betreuung in Postangelegenheiten einrichten
lassen. Nur sind da zumeist schon viele Termine verpasst.
Viele Gerichte lassen eine Wiederherstellung in den vorherigen
Stand nicht zu, obwohl der BGH dazu mittlerweile geurteilt
hat, und in diesen Fällen zu einer großzügige Auslegung
verpflichtet.
Alos einfach mal die Fresse halten. Du kannst dich von Gericht
als Betreuer einsetzen lassen. Dann wirst Du sehen was
Postphobie tatsächlich für die Betroffenen bedeutet.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.12.2017 12:53).