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  • recensus de

mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2016

Es steht dem Hausbesitzer frei, ob er vermieten und an wen er vermieten will -

sinnvollerweise gibt es Gesetze, die müssen in einem sogenanntem Rechtsstaat Beachtung respektive Anwendung finden. Aber eine einmal vermietete Wohnung impliziert kein lebenslanges Wohnrecht, sowas widerspricht dem Eigentumsrecht.

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