Eigentum an Grund und Boden ist in unserer Verfasstheit als
ein beschränktes vererbbares Nutzungsrecht definiert.
Und es wird als Grundbesitz bezeichnet. Grundbesitz ist dem
Gemeinwohl verpflichtet. Ebenso der Nutzen, der aus dem
Grundbesitz gezogen wird.
Dieses Nutzungsrecht wird zum einen durch die Grundsteuer
abgegolten. Zum anderen durch die Gesetzgegebung, welche
die weiteren Bedingungen zu denen das Nutzungsrecht ausgeübt
werden kann definiert. Dieses Nutzungsrecht kann jederzeit gegen
Entschädigung des Inhabers des Nutzungsrechts entzogen werden.
Das Grundgesetzt für die BRD sieht diesen Vorgang als
"Enteignung" vor.