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Avatar von bombjack

mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.2000

Da kommt

noch mehr dazu:

a) Soviel ich weiß ist, es nicht unnatürlich dass Richter zuvor als Staatsanwalt tätig waren d.h. die kennen sich alle untereinander, aber
b) gravierender ist, dass ein Richter wenn er einen HD-Befehl ablehnt eine Begründung schreiben muss, wenn er ihn durchwinkt dann nicht und
c) es weder für den unterschreibenden Richter, den beantragenden Staatsanwalt und deie Beamten der Polente Konsequenzen hat, wenn sich der HD-Befehl im Nachhinein als unzulässig herausstellt, selbst wenn da andere Richter das so sehen.
d) Plus dass von der Exekutive dann sehr gerne "The Worst Case" in dem Antrag zu dem HD-Befehl geschildert wird z.B. bei Btm-Vergehen wegen dem Verdacht der Herstellung u.a. wegen Bezug von Chemikalien wird da dann unterstellt dass die Person dann auch Btm kaufen und verkaufen würde. Dient u.U. dann auch dazu über die StPO bessere Überwachungsbefugnisse zu bekommen....

bombjack

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