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  • Klongeiger

492 Beiträge seit 02.01.2016

Re: Einer Hausdurchsuchung muss doch ein Richter zustimmen, oder?

Mich würde mal die Quote der abgelehnten Anträge auf Hausdurchsuchung interessieren. Der sogenannte Richtervorbehalt ist ein Feigenblatt, bei der Arbeitslast die unsere Richter zu stemmen haben ist beistimmt keine Zeit jeden Antrag sorgfältig zu lesen und auf Plausibilität und Angemessenheit zu prüfen. Die Amerikaner nennen sowas Rubberstamping, im Sinne von „die Unterschrift des Richters wird durch einen Stempel erledigt, weil sich nicht mal die Zeit zum Unterschreiben genommen wird“.

Im einzigen Fall der mir persönlich bekannt ist wurde eine Durchsuchung genehmigt, nachdem Name und Adresse anhand einer verdächtigen Telefonnummer ermittelt wurde. Nur dass das verdächtige Verhalten Jahre her war und die Nummer inzwischen neu vergeben wurde. Die Durchsuchung basierte also auf völlig veralteten Informationen, was für die betroffene Person im Rentenalter kein Trost war. Auch diese Durchsuchung wurde richterlich genehmigt. Soviel dann dazu.

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