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  • Berg1000

33 Beiträge seit 04.09.2024

Re: Einer Hausdurchsuchung muss doch ein Richter zustimmen, oder?

Klongeiger schrieb am 16.11.2024 16:33:

Mich würde mal die Quote der abgelehnten Anträge auf Hausdurchsuchung interessieren. Der sogenannte Richtervorbehalt ist ein Feigenblatt, bei der Arbeitslast die unsere Richter zu stemmen haben ist beistimmt keine Zeit jeden Antrag sorgfältig zu lesen und auf Plausibilität und Angemessenheit zu prüfen. Die Amerikaner nennen sowas Rubberstamping, im Sinne von „die Unterschrift des Richters wird durch einen Stempel erledigt, weil sich nicht mal die Zeit zum Unterschreiben genommen wird“.

Im einzigen Fall der mir persönlich bekannt ist wurde eine Durchsuchung genehmigt, nachdem Name und Adresse anhand einer verdächtigen Telefonnummer ermittelt wurde. Nur dass das verdächtige Verhalten Jahre her war und die Nummer inzwischen neu vergeben wurde. Die Durchsuchung basierte also auf völlig veralteten Informationen, was für die betroffene Person im Rentenalter kein Trost war. Auch diese Durchsuchung wurde richterlich genehmigt. Soviel dann dazu.

Naja, gerade ein Richter sollte lieber lesen was er so unterschreibt, oder? Nennt sich auch "verantwortliches handeln". Ansonsten gibt es auch andere Jobs wo man weniger Schaden anrichten kann und wahrscheinlich auch weniger lesen muss.

Sonst könnte sich ja auch jeder Manager in der Privatwirtschaft zukünftig mit "geistiger Umnachtung" oder "Arbeitsbelastung" rausreden und seine Unterschriften nachträglich nach belieben für ungültig erklären.

Was ich eigentlich von jedem volljährigen Bürger ab 18 Jahre erwarten kann, das sollte man auch von einem Richter erwarten können.

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