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Avatar von hrwe
  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: Gegenfrage

wass_solls schrieb am 18.11.2024 09:03:

Wie würde wohl die Staatsanwaltschaft reagieren, wenn der so Bezeichnete Strafanzeige stellen würde?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde ein öffentliches Interesse verneint werden.

Bei Privatpersonen besteht auch kein öffentliches Interesse.
Trotzdem müssen sich auch Privatpersonen nicht beleidigen lassen und im Gegensatz zu öffentlichen Personen müssen sie auch nicht ein erhebliches Maß an Beleidigung hinnehmen.
Die Chancen bei Anzeige wären möglicherweise nicht so schlecht.

Es ging mir aber erstmal um übliche Kommunikationsregeln z.B. in Internetforen.
Da dürften solche Beleidigungen eher ungern gesehen sein und auch sanktioniert werden, da sonst keine vernünftige Kommunikation möglich ist.

Ich weiß wirklich nicht, warum man Menschen die solche Beleidigungen ausstoßen, ohne Kritik verteidigt. Offensichtlich ist diese komplette Rücksichtslosigkeit schon so normalisiert, dass nicht mehr über diese diskutiert wird, sondern nur noch darüber, ob es überhaupt angemessen ist, sich dagegen zu wehren.

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