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  • Lu.topia

228 Beiträge seit 21.04.2024

Re: Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidi

bombjack schrieb am 16.11.2024 22:15:

Frage an Dich:

Wer zahlt da eigentlich wenn so eine Anzeige in die Binsen geht?

Z.B. https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/article251402154/Politiker-zeigen-Buerger-an-I-fought-the-Habeck-and-I-won.html

Denn das Prozessrisiko stellt ja durchaus auch ein Hindernis da, wenn man da Anzeigen macht....ferner wird dann halt bei Privatpersonen nach meiner Info gerne auf den Privatklageweg verwiesen...

bombjack

Bei einer Verurteilung hat der verurteilte Straftäter die Gerichtskosten zu zahlen.

Bei einem Freispruch und bei Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zahlt die Staatskasse, also indirekt u.a. du und ich.

Dem Anzeigenden entstehen keinerlei Kosten (außer, er macht sich mit der Anzeige der falschen Verdächtigung schuldig und wird dafür verurteilt)

https://www.koerperverletzung.com/kosten-strafverfahren/#Kosten_im_Strafverfahren_bei_Einstellung_im_Ermittlungsverfahren

Auf den Privatklageweg wird idR wegen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Schmerzensgeld verwiesen, die kann man nämlich nicht im Strafverfahren gegen den Angezeigten geltend machen, aber eine erfolgte rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung desselben ist äußerst nützlich für den Erfolg eines Zivilprozesses.

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