bombjack schrieb am 16.11.2024 22:15:
Frage an Dich:
Wer zahlt da eigentlich wenn so eine Anzeige in die Binsen geht?
Z.B. https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/article251402154/Politiker-zeigen-Buerger-an-I-fought-the-Habeck-and-I-won.html
Denn das Prozessrisiko stellt ja durchaus auch ein Hindernis da, wenn man da Anzeigen macht....ferner wird dann halt bei Privatpersonen nach meiner Info gerne auf den Privatklageweg verwiesen...
bombjack
Bei einer Verurteilung hat der verurteilte Straftäter die Gerichtskosten zu zahlen.
Bei einem Freispruch und bei Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zahlt die Staatskasse, also indirekt u.a. du und ich.
Dem Anzeigenden entstehen keinerlei Kosten (außer, er macht sich mit der Anzeige der falschen Verdächtigung schuldig und wird dafür verurteilt)
https://www.koerperverletzung.com/kosten-strafverfahren/#Kosten_im_Strafverfahren_bei_Einstellung_im_Ermittlungsverfahren
Auf den Privatklageweg wird idR wegen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Schmerzensgeld verwiesen, die kann man nämlich nicht im Strafverfahren gegen den Angezeigten geltend machen, aber eine erfolgte rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung desselben ist äußerst nützlich für den Erfolg eines Zivilprozesses.