> Es wird ein Richter darüber befinden. Und der wird den Gesamtkontext betrachten und sich an das Gesetz halten.
Tja, das ist eine Aussage, die man diskutieren könnte.
Man könnte sich fragen, ob die Hausdurchsuchung, immerhin ein schwerwiegender Freiheitseingriff, überhaupt geeignet ist, zusätzliche relevante Tatsachen für die in Frage stehende Tat aufzudecken.
Auch könnte man der Meinung sein, daß der Richter schon prüfen müßte, ob die Voraussetzungen, die im Gesetz stehen ("und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren"), zumindest sehr wahrscheinlich erfüllt sind.