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Avatar von andimar
  • andimar

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2004

Re: Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidi

>Das eine ist das Recht auch eines Politikers, sich gegen Straftaten gegen seine Person mit einer Anzeige zu wehren, das andere eben, wenn ein Politiker notorisch wegen jedem noch so kleinen Pups die Strafjustiz bemüht.

Es wird hier zu sehr darüber diskutiert, daß Hr. H. Anzeige erstattet hätte.
Sehr vieles ist derzeit unklar, es ist möglich, muß aber nicht geschehen sein.

Zur Verfolgung ist aber nicht zwingend eine Anzeige eines vermeintlich Geschädigten erforderlich, eine Staatsanwaltschaft kann von sich aus den Fall als verfolgenswert einstufen.

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