Stasi schrieb am 16.11.2024 17:02:
ich frage mich gerade, wie ein solcher Tatbestand überhaupt verfassungskonform existieren kann, wo doch angeblich vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind (Artikel 3 GG).
Es geht in dem Fall eben nicht um die Person sondern das Amt.
Exponierte Personen sind auch häufiger Angriffen ausgesetzt und sollen daher auch einen erhöhten Schutz erhalten.
Und da wird auch nicht zwischen Täter und Opfer unterschieden, womit dann - zumindest mal wieder meiner merkwürdigen Rechtsauffassung nach - nicht danach unterschieden werden darf, ob der mutmaßlich Beleidigte ein "unbedeutender Niemand", ein Politiker oder der Bundespräsident ist.
Man muss nicht versuchen in alles absichtliche Ungerechtigkeiten reinzudeuten.
Es gibt auch so genug wichtige Ungerechtigkeiten zu bekämpfen.