andimar schrieb am 16.11.2024 22:16:
Es wird hier zu sehr darüber diskutiert, daß Hr. H. Anzeige erstattet hätte.
Sehr vieles ist derzeit unklar, es ist möglich, muß aber nicht geschehen sein.Zur Verfolgung ist aber nicht zwingend eine Anzeige eines vermeintlich Geschädigten erforderlich, eine Staatsanwaltschaft kann von sich aus den Fall als verfolgenswert einstufen.
In beiden Punkten liegst du falsch:
Zu Punkt 1: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/habeck-beleidigung-plattform-x-ermittlungen-100.html
Zu Punkt 2: Es handelt sich um ein Antragsdelikt. Das heißt, es obliegt allein der betroffenen Person die Entscheidung, ob das Delikt überhaupt von der Strafjustiz verfolgt werden soll. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Herrn Habeck gefragt, ob er Anzeige/Strafantrag gegen den Rentner stellen möchte. Hätte Habeck das verneint, hätte die Staatsanwaltschaft den Vorgang nicht weiter verfolgt.
Das Einzige, was noch völlig unklar ist und worüber wir bisher nichts wissen: Wie die Staatsanwaltschaft Kenntnis von dem Posting des Rentners erhalten hat. Durch die Anzeige eines Unberechtigten, weil nicht betroffenen? Beim privaten Surfen während der Arbeitszeit? Durch automatisierte Übermittlung der Plattform? Im Zuge der Ermittlungen wegen einer Anzeige wegen Volksverhetzung uä zu dem zweiten Posting des Rentners (die ist ein Offizialdelikt, kann also von jedermann angezeigt werden und muss dann von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden)?
Ich hoffe nur, die Medien werden über den Ausgang der Angelegenheit bis zum Ende berichten. Es interessiert mich nämlich, was daraus wird, also ob der Staatsanwalt die Sache tatsächlich vor Gericht bringt, wie der Richter dann mit welcher Begründung entscheidet und was ggfs. das Revisions- bzw. Verfassungsgericht dazu sagt.