Zu 1)
Wenn es vom ZDF ist, warten wir mal 1 bis 2 Tage.
Zu 2)
Ich bin kein Jurist, ich fand aber die Unterscheidungen
(https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt)
-absolutes Antragsdelikt - bedingtes Antragsdelikt - relatives Antragsdelikt
der 188er ist wohl ein bedingtes Antragsdelikt, also kann es vorkommen, daß eine Staatsanwaltschaft das auf eigene Rechnung macht.
Insofern:
> Hätte Habeck das verneint, hätte die Staatsanwaltschaft den Vorgang nicht weiter verfolgt.
Nicht zwingend.
Edit:
Es geht mir jetzt hier nicht um juristisches Rechthaben.
Mir fiel nur auf, daß der Nachrichtenstand derzeit nicht völlig klar ist,
eine Anzeige von Herrn H. aber nicht zwingend zu sein scheint, um ein
Verfahren durchzuziehen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.11.2024 00:20).