Interessanter Catch-22. Der Durchsuchungsbeschluss wird ja auf die "elektronischen Tatmittel" abzielen. MMan könnte der Staatsmacht nun das Tablet, um das es ja ging, in die Hand drücken. Dann müssten die wieder abziehen. Aber dann müsste man gleichzeitig quasi die Tat zugeben und sagen: "hier ist das gesuchte Tatmittel". Würde die Polizei dann trotzdem alles durchwühlen auf der Suche nach mehr? Vermutlich schon, wenn im DB sowas steht wie "alle Computer und Datenträger". Belastete man sich mit einer frühen Herausgabe selber, und wäre es daher anzuraten, die Polizei besser alles kommentarlos durchwühlen zu lassen?
Asking for a friend, der sich gelegentlich auch mal kritisch über die Gesellschaft äußert, kein Vertrauen in die Staatsmacht hat, Satire zu erkennen, und sich von dieser inflationären Hausdurchsuchungs-Nummer "by proxy" inzwischen in seiner eigenen Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlt.