ich frage mich gerade, wie ein solcher Tatbestand überhaupt verfassungskonform existieren kann, wo doch angeblich vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind (Artikel 3 GG). Und da wird auch nicht zwischen Täter und Opfer unterschieden, womit dann - zumindest mal wieder meiner merkwürdigen Rechtsauffassung nach - nicht danach unterschieden werden darf, ob der mutmaßlich Beleidigte ein "unbedeutender Niemand", ein Politiker oder der Bundespräsident ist.