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Avatar von Stasi
  • Stasi

mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2003

Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung

ich frage mich gerade, wie ein solcher Tatbestand überhaupt verfassungskonform existieren kann, wo doch angeblich vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind (Artikel 3 GG). Und da wird auch nicht zwischen Täter und Opfer unterschieden, womit dann - zumindest mal wieder meiner merkwürdigen Rechtsauffassung nach - nicht danach unterschieden werden darf, ob der mutmaßlich Beleidigte ein "unbedeutender Niemand", ein Politiker oder der Bundespräsident ist.

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