Ch.Bukowski schrieb am 04.07.2022 14:25:
Zur Unterschicht gehört, wer solche staatlichen Transferzahlungen bezieht, die keine Arbeitsentgelte oder zuvor erworbene Rentenzahlungen darstellen.
Zur Mittelschicht gehört, wer nicht zur Unterschicht gehört, dessen Handeln jedoch aufgrund staatlicher Anreize (Ehegattensplitting, Baukindergeld, Abwrackprämie u.ä.) beeinflussbar ist.
Zur Oberschicht gehört, wessen Handeln allenfalls noch durch strafbewehrte Gesetze und Verordnungen beeinflussbar ist.
Wo würdest du das Clanmilieu einsortieren? Dort werden zwar regelmäßig Transferleistungen bezogen, jedoch ist deren Handeln nur in wenigen Fällen durch "strafbewehrte Gesetze und Verordnungen beeinflussbar"