... sondern die Einnahmen- und Ausgabenpolitik der Bundesregierung (früher, heute, zukünftig) muss überwacht werden.
Überwacht durch den Wähler. Mein persönlicher Wunsch ist nach wie vor die Wiederherstellung der Machtverhältnisse nach Grundgesetz: die Regierung handelt im Auftrag der sie wählenden Bevölkerung und ist dieser Rechenschaft schuldig. Damit ist klar: der unkontrollierten Haushaltspolitik ist ein Ende zu setzen: keine Regierung in den letzten 20, 25 Jahren hat mit dem ihr über Steuern und Sozialabgaben anvertrauten Gelder sinnvoll umgehen können. Ganz oben steht dabei die "offene, legale Korruption" über Lobbyistenvereinigungen, Nebenbeschäftigungen, Günstlings- und Vetternwirtschaft und Mitnahmementalität.
Schritt 1: jährlich zum September wird ein "Entlastungsvotum" der Bundesregierung durchgeführt, etwa um den "Wahlsonntag" herum. Die Entlastung findet durch den Wähler statt, wenn dieser eine Mindestzustimmung (z.B. Zweidrittelmehrheit o.ä. bei einer Mindestwahlbeteiligung von 80%, sonst 75% Mehrheit bei mindestens 67% Wahlbeteiligung - eine geringere Wahlbeteiligung gilt als Misstrauen). Es kann ein außerordentliches Entlastungsvotum durchgeführt werden, wenn die Regierung keinen ausgeglichenen, die Schuldenbremse berücksichtigenden Haushalt vorführt.
Schritt 2: die Bundesregierung ist nicht nur zur Veröffentlichung der Einnahmen und Ausgaben im Haushalt verpflichtet, sondern muss auch sämtliche Finanzierungsdaten für noch laufende, neu begonnene und zukünftige Anleihen darstellen. Die Veröffentlichung erfolgt vierteljährlich.
Schritt 3: Die Haushaltsblockade kann beantragt werden beim Bundesverfassungsgericht durch den Bund der Steuerzahler. Ist der Haushalt nicht ausgeglichen und wird die Bundesregierung nicht entlastet, tritt ebenfalls die Haushaltsblockade in Kraft.
Unmittelbare Folgen sind neben Neupriorisierung der Haushaltsausgaben auch folgende Dinge:
Aussetzen der Spesenzahlung ohne nachträglichen Ersatz.
Sofortiger Rücktritt des Bundeskanzlers unter Aufgabe sämtlicher Pensionsprivilegien
Rücktritt des Bundesfinanzministers unter Aufgabe sämtlicher Pensionsprivilegien
Rücktritt des Bundeswirtschaftsministers unter Aufgabe sämtlicher Pensionsprivilegien
Es wird ein durch die Opposition und dem Bundesverfassungsgericht zu stellender Untersuchungsausschuss gebildet, der gegen die Regierung ermittelt.
Schritt 4: Es wird bei einer Haushaltsblockade der Bundeshaushalt nach Prioritäten aufgeteilt: Priorität 1 erhalten die laufenden Staatsgeschäfte, Soziales und Bildungspolitik. Priorität 2 ist Infrastruktur und Katastrophenschutz. Priorität 3 sind Schuldzinstilgungen. Priorität 4 ist die Erhaltungsfinanzierung der Bundeswehr. Keine Prioritäten erhalten Subventionierungen, Förderungen und Spesenzahlungen für Beamte und Abgeordnete.
Während der Haushaltsblockade ist es verboten, weitere Zahlungen für ausländische Organisationen bzw. in andere Staaten zu leisten. Ausnahmen sind auf Handel basierenden Verpflichtungen.
Nur als grobe Skizze.