Flintix schrieb am 04.12.2023 13:59:
bevor man anfängt bei den anderen zu sparen, sollte man mit gutem Beispiel vorangehen.
Ein Ansatz wäre nach wie vor eine per Volksentscheid einschneidende Reform der Diäten und Spesen unserer Abgeordneten.
Mein Vorschlag?
1. Eine Diätenerhöhung darf nur durch eine konstituierte Regierung mit Mehrheit im Parlament beschlossen werden.
2. Ein Gesetz zur Diätenerhöhung darf nicht der aktuellen Regierung bzw. Parlamentsbesetzung zugute kommen, sondern erst der nächsten.
3. Ein Gesetz zur Diätenerhöhung darf nur beschlossen werden, wenn die Bundesregierung per "Entlastungsvotum" durch den Wähler entlastet wurde. Es darf dabei kein einziges Mal die Entlastung verweigert werden (siehe Regeln).
4. Das Entlastungsvotum findet einmal jährlich im September statt, d.h. es gibt während einer Amtsperiode drei Entlastungswahlgänge durch die Wählerschaft.
5. Es gelten folgende Regeln für das Entlastungsvotum:
-> Mindestbeteiligung von 67%. Eine geringere Beteiligung gilt als "Misstrauensbekenntnis"
-> Optimalbeteiligung von 80% oder höher.
-> Bei Optimalbeteiligung sind zwei Drittel der Stimmen zur Entlastung ausreichend.
-> Bei weniger als der Optimalbeteiligung müssen 75% einer Entlastung zustimmen.
6. Werden die Minimalanforderungen zur Entlastung nicht erreicht, muss das Entlastungsvotum innerhalb von 3 Monaten bzw. 93 Tagen wiederholt werden.
7. Wird auch beim Wiederholungsvotum das Minimalziel nicht erreicht, gilt das Misstrauen als ausgesprochen und die Regierung muss zurücktreten.
Weitere Regelungen:
- Spesen sind geldwerte Vorteile und müssen versteuert werden.
- die Befreiung von Sozialabgaben ist abzuschaffen
- die Befreiung von Einkommenssteuern ist abzuschaffen
- Nebenerwerbe sind mit der Lohnsteuerklasse 6 zu besteuern. Ausnahme: Minijobs
- es gilt Anwesenheitspflicht in Parlamenten
- Rapportpflicht der Abgeordneten gegenüber dem Wähler (Arbeitsnachweis)
- bei Pflichtverletzung gilt eine Three-Strikes-Regelung. Danach: ersatzloser Rücktritt
--> dies kann bedeuten, dass sich das Stimmverhältnis im Parlament verschieben kann!
- die Pflichten gelten auch für Minister, Parteichefs und anderen hohen Funktionären
Die o.g. Regelungen sollten ins Grundgesetz eingetragen und durch einen Ewigkeitsparagraphen abgesichert werden. Es soll also den Parlamenten und Regierungen in Bund und Ländern unmöglich gemacht werden, ohne Zustimmung (Entlastung) durch den Wähler sich Diäten selbst zu erhöhen. Automatismen sind nicht vorgesehen bzw. sollten durch das Grundgesetz verhindert werden.
Ist meine persönliche Meinung zu dem Thema.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.12.2023 03:07).