Die Fakten:
1.) Wie selbst die sehr sicher nicht "russland-freundliche" Tagesschau berichtet gibt die fragliche ukrainische Menschenrechtsbeauftragte letztlich zu das Ihre Behauptungen "Lügenpropaganda" waren -- Erfunden um politische Ziele zu erreichen,
Zitat Tagesschau [1]:
" Denissowa selbst räumte nach ihrer Entlassung ein, bei einem Auftritt im italienischen Parlament ihre Schilderungen "ausgeschmückt" zu haben. "Vielleicht habe ich übertrieben", ...
"Aber ich habe versucht, das Ziel zu erreichen, die Welt davon zu überzeugen, Waffen zu liefern und damit Druck auf Russland auszuüben."
"Die Menschenrechtsbeauftragte soll bei ihren Schilderungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen zumindest übertrieben, wenn nicht gar gelogen haben. ..."
2.) Die oft -- sogar bei telepolis -- verbreitet Behauptung die Absetzung Denissowas durch das ukr. Parlament sei rechtswidrig gar "Verfassungswidrig", Zitat Tagesschau [1]:
"... eine vorzeitige Entlassung der Menschenrechtsbeauftragten ist von der ukrainischen Verfassung nicht vorgesehen. ..."
==> Diese Behauptung ist ebenfalls sicher falsch !
(Richtig heisst es übrigens nicht Menschenrechtsbeauftragte sondern "Bevollmächtigten des Parlaments der Ukraine für die Menschenrechte")
Zitat der Ukrainischen Verfassung (Deutsche Übersetzung) [2]:
" Titel IV. Das Parlament der Ukraine
Artikel 75. Alleiniges Organ ...
...
Artikel 85. Zu den Befugnissen des Parlaments der Ukraine gehören:
1) ...
...
17) die Bestellung und Entlassung des Bevollmächtigten des Parlaments der Ukraine für die Menschenrechte; ..."
==> Den/die "Menschenrechtsbeauftragte" zu entlassen wird in der Verfassung "wortwörtlich" als Befugnis des Parlamentes benannt -- ohne weitere Vorgaben oder Einschränkungen.
Quellen:
[1] Tagesschau FaktenCheck
[2] Verfassung der Ukraine