Hi,
das ist im Artikel inhaltlich leider falsch dargestellt, denn die Umgebungsenergie, die die Wärmepumpe nutzt, gilt als 100% erneuerbar.
Somit wäre selbst bei 100% Kohlestrom eine Jahresarbeitszahl von 2,9 (Kehrwert von 35%) ausreichend, um das Ziel zu erfüllen.
Im Vorgriff auf den künftigen Strommix geht der Gesetzgeber aber sogar darüber hinauas, Zitat aus [1]:
"Beim Einbau einer elektrischen Wärmepumpe, die den Wärmebedarf des Gebäudes vollständig deckt, wird angenommen, dass die Wärme vollständig aus erneuerbaren Energien stammt."
==> Somit ist bei Einbau einer Wärmepumpe das 65%-Ziel immer erfüllt.
Mein Kommentar:
Das ist gut so, denn die Wärmepumpe ist schon lange besser als ihr Ruf [2]
[1] dort auf Seite 4 im PDF:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/65-prozent-erneuerbare-energien-beim-einbau-von-neuen-heizungen-ab-2024.pdf
[2] BAFA Liste der förferfähigen Geräte mit einem ƞs ≥ 181 % | SCOP ≥ 4,53:
> https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_anlagenliste.pdf