Wie man hört, ist eine Beschränkung der Pflicht zur Kohlestromwärmepumpe nur auf Neubauten zumindest im Gespräch. So machen es auch alle anderen Länder, wissend, dass in Neubauten Wärmepumpen realisierbar sind, in Bestandsbauten nicht.
Ein Beispiel: Die Wärmepumpe muss laut Gesetz 3m Abstand zum Nachbarn haben. Die meisten Reihenhausgrundstücke sind aber schmaler als 6m.
Und der Mindestabstand soll den Nachbarn schützen, kann also nicht einfach abgeschafft werden.
Das Grundstück kann man auch nicht nachträglich breiter machen.
Mit Beschränkung auf Neubauten wäre das Gesetz immerhin in seiner Schadwirkung begrenzt.