Naturzucker schrieb am 11.06.2023 09:13:
Falsch. 30 Jahre alte konventionelle Brenner werden bereits nach heutiger Rechtslage bei der Feuerstättenschau moniert und müssen dann spätestens zur nächsten Feuerstättenschau in drei Jahren ausgetauscht werden. Bei anderen Systemen kann es nach 10-15 Jahren schon schwierig werden, Ersatzteile zu bekommen.
Gilt nicht für
-Niedertemperaturkessel (ALLERspätestens seit der Jahrtausendwende gab's gar nix anderes mehr, die ersten avon mit gleitender Kesseltemperaturregelung sind aus den 70ern)
-seit 2002 selbstgenutztes EFH/ZFH (künftig: nur noch bei >80 jährigen Eigentümern)
-Härtefälle (fallen künftig weitgehend weg)