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  • Suk-ram

mehr als 1000 Beiträge seit 31.07.2003

Bestandsschutz für >30jährige Anlagen in selbstbewohnten EFH/ZFH fiele sofort

weg bzw. würde auf >80jährige Eigentümer beschränkt, wenn es noch Konstanttemperaturkessel sind (§73 i.V.m. §72 des Entwurfes); diesen Bestandsschutz gab es bereits im GEG-Vorläufer EnEV.

Und kein Wort von dieser Auswirkung in den Erläuterungen auf Seite 160 des Entwurfes:

- 160 -
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Bereinigung, denn § 71 alte Fassung ist in den neuen § 69 Absatz 2 überführt worden.

Glatte Lüge.

Konstanttemperaturkessel im fraglichen Leistungsbereich wurden tls. noch bis zur Jahrtausendwende verkauft
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Infografiken/Energie/effizienzklassen-rechner.html
(laufen dort unter "Standardkessel").

Gerade wurden die "Erhebungen" der Schornis aktualisiert, dort sind auf Seite 7 die Bestandsanlagen nach Baujahr aufgeführt (Brennwerter dabei nicht erfasst):
https://www.schornsteinfeger.de/erhebungen-2022.pdfx?forced=true

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