weg bzw. würde auf >80jährige Eigentümer beschränkt, wenn es noch Konstanttemperaturkessel sind (§73 i.V.m. §72 des Entwurfes); diesen Bestandsschutz gab es bereits im GEG-Vorläufer EnEV.
Und kein Wort von dieser Auswirkung in den Erläuterungen auf Seite 160 des Entwurfes:
- 160 -
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Bereinigung, denn § 71 alte Fassung ist in den neuen § 69 Absatz 2 überführt worden.
Glatte Lüge.
Konstanttemperaturkessel im fraglichen Leistungsbereich wurden tls. noch bis zur Jahrtausendwende verkauft
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Infografiken/Energie/effizienzklassen-rechner.html
(laufen dort unter "Standardkessel").
Gerade wurden die "Erhebungen" der Schornis aktualisiert, dort sind auf Seite 7 die Bestandsanlagen nach Baujahr aufgeführt (Brennwerter dabei nicht erfasst):
https://www.schornsteinfeger.de/erhebungen-2022.pdfx?forced=true