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  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Woraus ergibt sich das?

vantast64 schrieb am 01.07.2023 15:40:

Ja und? Rentenbesteuerung und Rundfunkbeitrag sind auch verfassungswidrig,
selbst die Presse nahm davon keine Notiz. Es ist eben alles wurscht, wenn die Gewaltenteilung weg ist, man in keinem Rechtsstaat lebt, da das Verfassungsgericht auf Seiten der Regierung ihre Wünsche unterwürfig bedient,
man kennt sich, man hilft sich.

bzw. aus welchem GG-Artikel genau?
Das Verbot der Doppelbesteuerung (bei Altersrenten etwa) wurde ja auf Betreiben eines Beamten, der es nicht verknusen konnte, daß seine Pensionen als Einkünfte aus ersessenen Ansprüchen besteuert wurden, während die Renten als abetzungsfähige Vorsorgeaufwendungen behandelt wurden, durchlöchert und erst auf Klagen wegen unzureichender Absetzbarkeit von Erwerbsarbeitseinkünften stiekum wieder teilweise ein bißchen aufgehoben. Sogar rückwirkend für die wenigen, die von vornherein die Verfassungsmäßigkeit bestritten und deswegen regelkonforme Einsprüche gegen ihre Bescheide eingelegt hatten!

Und die Zwangsabgaben auf die bloße Möglichkeit, Emissionen der örR wahrnehmen zu können (bei Vorhandensein geeigneter Wiedergabegeräte) ist wohl weitgehend ins Privatrecht abgedriftet und damit verfassungsrechtlich nicht mehr so genau greifbar. Wer sich den Spaß gönnt, kann ja die Zahlung verweigern und sich einbuchten lassen. Dann müssen die örR sogar für seine Unterbringung in den dafür vorgesehenen staatlichen Beherbergungsstätten löhnen. Sind zwar Peanuts gegen deren Aufwendungen für deren oberen Chargen (und deren beamtoid ausgestaltete Altersversorgung), aber würden sich mehr Interessenten für derlei Ferien vom Alltag finden, fände womöglich ein Umdenken statt. Es hat schon seinen Grund, warum statt dieser meldeadressengebundenen Zwangsabgabe die Verschlüsselung der Emissionen nicht gewählt wurde. Und dieser Grund lag nicht darin, das das zu kompliziert gewesen wäre, wie die Pay-TV-Anstalten beweisen.

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