Ich frage mich dann aber wieso so viele in Deutschland dann 2 Staatsangehörigkeiten haben.
Die 2. Staatsbürgerschaft wird nicht einseitig vergeben. Auch das andere Land muss dem zustimmen. Z.B. ist es aus deutscher Sicht möglich, die deutsche und japanische Staatsbürgerschaft zu besitzen. Aus japanischer Sicht ist dies jedoch verboten.
Und dann stellt sich die Frage, haben die Bürger tatsächlich zwei Staatsbürgerschaften oder nur eine und zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung.