Dr. Dan Dongus schrieb am 16.01.2024 14:39:
Expositor schrieb am 16.01.2024 14:31:
ondori schrieb am 16.01.2024 14:11:
Deutscher aber auch nicht!
Als in Frankreich wohnender Deutscher müßte ich"bitte bitte"machen, um nach dem Erwerb der F-Staatsbürgerschaft meine deutsche nicht abgeben zu müssen.
--> das ist mir zu lästig!
Als ich vor 2 Jahren mal gefragt habe ob ich eine 2. Staatsangehörigkeit (nicht Europa) und meine Frau die deutsche zusätzlich annehmen könnten wurde mir gesagt das ich und 2 mich entscheiden und eine abgeben müssen.
Ich frage mich dann aber wieso so viele in Deutschland dann 2 Staatsangehörigkeiten haben.
Weil die doppelte Staatsbürgerschaft mal erlaubt war, das wurde erst mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 geändert. Wer davor bereits mehrere Staatsangehörigkeiten besaß, konnte sie behalten, da das Gesetz nicht rückwirkend gilt.
Man kann auch jetzt eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen:
"Kinder, die nach dem Abstammungsprinzip deutsche Staatsangehörige sind, haben mit ihrer Geburt auch die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils bekommen. Nach deutschem Recht können sie auf Dauer mehrere Staatsangehörigkeiten behalten.
Außerdem können Kinder ausländischer Eltern nach dem Geburtsortprinzip deutsche Staatsangehörige werden. Sie müssen sich ebenfalls nicht zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Die einzige Bedingung: Sie müssen in Deutschland aufgewachsen sein. Wenn sie nicht in Deutschland aufgewachsen sind, müssen sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden."