Ähm, seit 2007 brauchst du die "Beibehaltubgsgenehminung" in so einem Fall nicht mehr, kannst dich also entspannt in Frankreich einbürgern lassen.
Möglicherweise entfällt die Beibehaltubgsgenehminung in 2024 im Zuge der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sogar völlig ...
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_01_BB_was_ist/01_01_BB_was_ist_node.html