Dr. Zoidberg schrieb am 16.01.2024 15:40:
Ähm, seit 2007 brauchst du die "Beibehaltubgsgenehminung" in so einem Fall nicht mehr, kannst dich also entspannt in Frankreich einbürgern lassen.
Möglicherweise entfällt die Beibehaltubgsgenehminung in 2024 im Zuge der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sogar völlig ...
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_01_BB_was_ist/01_01_BB_was_ist_node.html
Danke für den Link. Das ist ja der "bitte bitte"-Sachverhalt...
und man trotz dauerhaftem Aufenthalt im Gastland, weiterhin über so enge Bindungen an Deutschland verfügt, dass die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit gerechtfertigt ist
Bei den Wahlen zum BT muß man sich nach 25 Jahren gleichermaßen "rechtfertigen", womit ich natürlich kein Problem habe.
www.bva.bund.de? - ist das nicht eine deutsche Behörde? Sollte die sich nicht der Amtssprache befleißigen?
--> wieso kommt der Genitiv nicht zur Anwendung?