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Avatar von Porcupine17
  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Assange wird nicht ausgeliefert aber mit seltsamer Begründung

Falls SPON hier korrekt berichtet:

Assanges Anwälte hatten argumentiert, er habe als Journalist gehandelt und deshalb Anspruch auf den Schutz, den der erste Zusatz zur US-Verfassung gewähre. Dieses Argument wies die Richterin zurück. Die Richterin begründete ihre Entscheidung jedoch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Assange habe den Intellekt und die Entschlossenheit, alle Maßnahmen zur Suizidprävention der Behörden zu umgehen.

Also hätten laut Richterin die USA zwar in der Sache recht aber weil Assange mit Selbstmord droht wird er nicht ausgeliefert. Das finde ich eine gelinde gesagt interessante Begründung :-|.

Dazu erwähnt sei noch das schon in einem anderen Fall in dem die gleiche Richterin auf Auslieferung entschieden hatte die Berufungsinstanz das Urteil verwarf weil man die Auslieferung der Ehefrau des Beschuldigten nicht zugemutet werden könne weil die kein eigenes Einkommen hatte.

Bei aller Freude über das Ergebnis an sich kommen mir die Kriterien der britischen Justiz hier ein wenig "gewöhnungsbedürftig" vor.

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